Durch den Erwerb einer Karte unterwirft sich die Inhaberin bzw. der Inhaber der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte. Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Hausordnung zum Tragen. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert diese Karte ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Eine Kartenrücknahme (Tausch und Rückkauf) ist nicht möglich. Im Fall der Absage einer Veranstaltung kann die Karte innerhalb eines Monats ab dem Veranstaltungsdatum am Gemeindeamt Leobendorf (2100 Leobendorf, Stockerauer Straße 9) rückgelöst werden. Besetzungs- und Programmänderungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Kartenpreises. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder Programmänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, etc.) ersetzt.
Bei TV-Übertragungen und Aufzeichnungen erteilt die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Karte der übertragenden bzw. aufzeichnenden TV-Anstalt oder Institution ihre/seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihr/ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens ausgewertet und auch in den Medien (TV, Zeitungen, etc.) gezeigt werden dürfen.
Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Karte nimmt zur Kenntnis, dass auch bezüglich sonstiger etwaiger Sach- und Körperschäden weder vom Veranstalter noch seitens der Veranstaltungsstätte irgendeine Haftung übernommen wird.
Ton-, Film- oder Videoaufnahmen sind nicht gestattet.